Zwei Personen besprechen eine Fahrzeugschadenaufnahme auf einem Tablet.

Haftpflichtgutachten

Haft­pflicht­gutachten für die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung.

Hat ein anderer den Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht, reguliert in der Regel dessen Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Mit einem Haftpflichtgutachten dokumentieren wir alle Schäden an Ihrem Fahrzeug unabhängig und vollständig – als Grundlage für Ihre Forderung gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Unabhängig

Von der Versicherung des Unfallgegners

Vollständig

Alle Schadenpositionen erfasst

Zügig

In der Regel 24–48 Stunden nach der Besichtigung

Weitergabe

Auf Wunsch an Anwalt oder Versicherung

Person fotografiert einen eingedrückten hinteren Stoßfänger.

Für Ihr gutes Recht.

Alles auf einen Blick.

Schadenumfang und Reparaturweg
Reparaturkosten nach aktuellen Ersatzteilpreisen, Arbeitswerten und Herstellervorgaben
Merkantile Wertminderung
Wieder­beschaffungs­wert und Restwert
Nutzungsausfall oder Mietwagenklasse
Fotodokumentation mit Übersichts- und Detailaufnahmen
Alle Inhalte ausführlich erklärt

Abgrenzung

Haftpflichtgutachten und Unfallgutachten – was ist der Unterschied?

Beide Gutachten dokumentieren den Schaden an Ihrem Fahrzeug vollständig. Von einem Haftpflichtgutachten spricht man, wenn die Haftpflichtversicherung eines anderen den Schaden bezahlen soll.

Kosten

Wer bezahlt das Haftpflichtgutachten?

In der Regel trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die erforderlichen Kosten für das Gutachten. Bei einer möglichen Mitschuld oder einem Bagatellschaden kann das abweichen.

Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit Anwalt und Versicherung.

Auf Wunsch übermitteln wir das fertige Gutachten direkt an Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt oder an die gegnerische Versicherung. Während der weiteren Schadenabwicklung bleiben wir Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Gutachten.

Gemeinsam für die beste Lösung.

Besichtigung

Kurzfristig vor Ort

Gutachten

Unabhängig & vollständig

Ihr Anwalt

Auf Wunsch direkt übermittelt

Regulierung

Wir bleiben Ihr Ansprechpartner

Ablauf im Detail

Häufige Fragen

Fragen zum Haftpflichtgutachten.

Alle Fragen und Antworten
Muss ich den Gutachter nehmen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt?

Nein. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen.

Was ist ein Bagatellschaden?

So nennt man einen sehr kleinen Schaden. Bei Bagatellschäden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für ein Gutachten unter Umständen nicht. Dann kann ein Kostenvoranschlag die passende Wahl sein. Ob Ihr Schaden darunter fällt, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Wie schnell liegt das Gutachten vor?

In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung, sofern alle benötigten Unterlagen vorliegen.

Wo findet die Besichtigung statt?

Dort, wo Ihr Fahrzeug steht – bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.

Kann ich vorab Fotos schicken?

Ja, per E-Mail an info@kfzgutachter-biesterfeldt.de oder per WhatsApp.

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