Entscheidungshilfe
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Bei einem erkennbar geringfügigen Schaden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Ist der Schadenumfang unklar oder könnten Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert oder Restwert eine Rolle spielen, ist ein vollständiges Unfallgutachten die umfassendere Grundlage. Wir sagen Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.